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Steuerersparnis durch
„Freibetrag für investierte Gewinne“ ab 1.1.2007
Für Selbständige, die ihren Gewinn nach § 4 (3) ermitteln (Einnahmen-Ausgaben-Rechner, Freiberufler), hat der österreichische Staat ab dem Jahr 2007 ein besonderes Zuckerl geschaffen:
bis zu 10% des Jahresüberschusses kann steuerfrei bleiben.
Die Höhe der Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab: ab einem zu versteuernden Einkommen von 10.000,- führt der
Freibetrag zu einer Ersparnis von 38,33% des angelegten Betrages, ab 25.000,- zu einer Ersparnis von 43,59% und ab 51.000,- zu einer Ersparnis von 50%.
Beispiel: Jahresgewinn: 35.000,-; davon sind max. 10% steuerbegünstigt = 3.500,-. Dafür müssen 1.525,86 weniger an Steuern bezahlt werden
(anzuwendender Steuersatz 43,596%). Allein diese Steuerersparnis entspricht bei einer 4-jährigen Mindestbindung einer Rendite von 9,46% pro Jahr für das eingesetzte Kapital. Dazu kommt dann noch die
Wertsteigerung des gewählten Anlageproduktes. Voraussetzung ist, dass „begünstigtes Anlagevermögen“ erworben wird. Dazu zählen u.a. Wertpapiere, die als Deckung für Abfertigungsrückstellungen zugelassen sind.
Gerne beraten wir Sie, welches Anlageprodukt Sie wählen können, um in den Genuss dieser
Steuerersparnis zu kommen.
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